Im Falle eines unverschuldeten Unfalls entstehen Schadenersatzansprüche gegenüber des Unfallverursachers bzw. gegen seine Versicherung.
Als Geschädigter gilt für Sie:
- Freie Werkstattwahl
- Freie Wahl des Sachverständigen
- Freie Wahl des Rechtsanwalts
All diese Kosten trägt der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung. Es entstehen aber auch weitere Schäden und daraus resultierende Ansprüche, wie z.B.:
- Bergungs- und Abschleppkosten
- Kosten für einen Mietwagen zur Überbrückung
- Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- Schmerzensgeld
- beim Unfall zerstörte Gegenstände im Fahrzeug
- Kosten der Kranken- und Anschlussversorgung bei bleibenden Schäden
In der Regel wird deshalb grundsätzlich die Beauftragung eines Rechtsanwalts empfohlen.