Ihre Rechte

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls entstehen Schadenersatzansprüche gegenüber des Unfallverursachers bzw. gegen seine Versicherung.

Als Geschädigter gilt für Sie:

  • Freie Werkstattwahl
  • Freie Wahl des Sachverständigen
  • Freie Wahl des Rechtsanwalts

All diese Kosten trägt der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung. Es entstehen aber auch weitere Schäden und daraus resultierende Ansprüche, wie z.B.:

  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • Kosten für einen Mietwagen zur Überbrückung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung Ihres Fahrzeugs
  • Schmerzensgeld
  • beim Unfall zerstörte Gegenstände im Fahrzeug
  • Kosten der Kranken- und Anschlussversorgung bei bleibenden Schäden

In der Regel wird deshalb grundsätzlich die Beauftragung eines Rechtsanwalts empfohlen.